Überfrankatur

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Freimachung einer Postsendung in einer Höhe die über die für die betreffende Sendung erforderliche Postgebühr hinausgeht. Überfrankatur deutet meist auf eine philatelistische Zwecke aufgegebene Sendung hin, da Bedarfsbriefe in der Regel gebührengerecht bzw. bei Fehlen von Marken geeigneter Wertstufen nur unerheblich höher freigemacht sind.