Blindenschrift

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Blindensendungen sind erstmals in den VerfĂŒgungen der Post erwĂ€hnt, woe der Bundesrat verfĂŒgte diese zum ermĂ€ssigten Drucksachentarif befördern zu lassen.

2.7.1878 VerfĂŒgung Nr. 136 PortoermĂ€ssigung fĂŒr die sogenannten Blindenbriefe
Auf eine bezĂŒglich Eingabe, hat der Bundesrat das Postdepartement ermĂ€chtigt, die von BLINDEN ausgehenden Briefe, welche in offenem Umschlage zur Post gegeben werden und in Blindenschrift (bestehend in mittelst. Durchstich hervorgebrachte Buchstaben) abgefasst sind, bis auf Weiteres zur ermĂ€ssigten Taxe der Drucksachen befördern zu lassen. Indem wir die Poststellen hievon zum Verhalte benachrichtigen, beauftragen wir dieselben, mit Strenge darĂŒber zu wachen, dass diesfalls keine MissbrĂ€uche Platz greifen. Sollten diese Blindenbriefe, welche wegen ihrer schwierigen und zeitraubenden Erstellung jedenfalls nur selten vorkommen dĂŒrften, dennoch in irgendwie erheblicher Anzahl zur Versendung gelangen, so ist der vorgesetzten Kreispostdirektion hievon zu Handen des Departements Kenntniss zu geben.

Blindensendungen in VereinslĂ€nder waren erstmals ab 1.4.1886 ĂŒber einen speziellen Tarif zugelassen. Im allgeinen Tarif fĂŒr den Briefpostverkehr mit dem Ausland verweist man darauf, dass die mit Punkten im Relief versehenen Papiere zum Gebrauch der Blinden wie Drucksachen zu behandeln und entsprechend freizumachen sind. Bis zum Gewicht von 2 Kg. waren je 50 Gr. mit 5 Ctzs. zu frankieren.

Blindensendungen vor dem 1.4.1886 sind extrem selten, denn schon nach 1886 sind sie sehr selten zu finden. Wurden solche Sendungen aufgegeben, so dĂŒrfte es alleine Aufgrund der Postbestimmungen schon so sein, dass auch diese asls Drucksachen aufgegeben werden konnten, denn Handschriftlich war nichts zu erkennen. Einen solchen Beleg kennen wir aus dem Jahre 1872.

Erstes Blatt einer mehrseitigen Blindensache als Drucksache versendet in der 17 Gewichtsstufe zu 5 Rp = 85 Rp. Drucksachenporto nach Frankreich