Ganzsache

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Eimleitung

Die Ganzsache, abkürzung GS,ist eine Beleg mit eingedrucktem Wertzeichen, zB. Postkarte, Streifband, Tüblibrief, etc. Jede Sammlung gewinnt durch Hinzunahme einiger Ganzsachen. Sie sind amtl. Postwertzeichen wie Briefmarken und gehören, wenn verausgabt, zu einer kompletten Sammlung dazu.

Definition

Ganzsachen sind alle Arten postalischer Formulare, die zur Aufnahme von Daten oder Gegenständen dienen, und durch einen aufgedruckten Wertstempel oder einen gleichwertigen Vermerk die Inanspruchnahme einer im Voraus bezahlten postalischen Dienstleistung ermöglichen. Beispiele für Ganzsachen sind Umschläge, Streifbänder, Post-karten, Postanweisungen, etc. Wie Briefmarken verkörpern auch Ganzsachen den Wert einer postalischen Dienstleistung und sind somit Postwertzeichen. Abweichend von dieser philatelistischen Definition bezeichnet die Post mit dem Begriff Postwertzeichen im Falle einer Ganzsache i.A. nur den darauf befindlichen Wertstempel.

Wir unterscheiden i.a. amtliche und private Ganzsachen.

Amtliche Ganzsachen

Amtliche Ganzsachen sind Ganzsachen, die von der jeweiligen obersten staatlichen Postbehörde mit ihrer Genehmigung ausgegeben werden;

über posteigene Verkaufsstellen oder im Auftrag der Postbehörde öffentlich vertrieben werden, wobei der Verkauf zeitlich, regional oder auf einen bestimmten Empfängerkreis beschränkt sein kann;

bei Erscheinen im Amtsblatt der Postbehörde oder in einem entsprechenden Mitteilungsblatt angekündigt werden.

Wichtig für das Vorliegen einer amtlichen Ganzsache ist die Erfüllung aller drei Kriterien. So genügt beispielsweise der Verkauf über Postschalter alleine nicht, um die Amtlichkeit der betreffenden Ausgabe zu beweisen.

Ganzsachen gibt es schon genauso lang wie Briefmarken, denn zusammen mit der ersten Briefmarke der Welt wurden auch Ganzsachen herausgegeben (1840, Großbritannien). Die erste Ganzsache der Schweiz erschien 18xx, es war eien Postkarte.

private Ganzsachen

Neben den amtlichen unterscheiden wir auch private Ganzsachen. Diese sind in fremdem Auftrag von der Postbehörde hergestellt (oft mit philatelistischem Hintergrund) und werden meist nicht öffentlich verkauft, sondern stehen nur dem Auftraggeber zur Verfügung.

Hier als Beispiel ein von unserem Verein herausgegebener Privatumschlag, 
der überwiegend zur Korrespondenz mit den Mitgliedern benutzt wurde. 
Hier sind zwei Wertstempel eingedruckt, da es eine Briefmarke zu 35 Pf seinerzeit nicht gab.


Wie man sieht, sind Ganzsachen weit aussagekräftiger, als Briefmarken, vor allem in gebrauchtem Zustand. Außer den postalischen Vermerken und Stempeln sind auf Postkarten auch die rückseitigen Texte von Interesse, vor allem wenn sie zeitgeschichtliche Zusammenhänge deutlich machen. Dies gilt vor allem für die Zeit des 2. Weltkriegs und die ersten Nachkriegsjahre. Als Beispiel folgt hier eine Ausgabe der Amerikanischen Besatzungszone aus dem Jahr 1945, die nach Cheb/Eger ins ehemalige Sudetenland gerichtet war. Da hierfür Auslandsgebühren (45 Pf) galten, wurde die Karte auffrankiert und lief außerdem durch die amerikanische Postzensur. Da die Empfängerin aber inzwischen nach Neuburg übersiedelt (vertrieben ?) war, wurde die Karte dorthin nachgeschickt.



Die Wertzeicheneindrucke der Ganzsachen stimmen meist mit den gleichzeitig gültigen Briefmarken überein. Der Reiz der Ganzsachen liegt jedoch gerade darin, dass auch Wertzeicheneindrucke vorkommen, die als Briefmarken nicht existieren.


Wertzeichen für Ganzsachen, die nicht als Briefmarken vorkommen

Den Ausdruck "Wertzeicheneindruck" darf man in diesem Zusammenhang nicht wörtlich auffassen. Der "Wertzeicheneindruck" kann auch einer Marke ähnlich oder ganz unähnlich sein, so wie es z.B. bei den Notpostkarten Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg der Fall ist. Auch einfache Texte können als "Wertzeicheneindruck" gelten, wobei selbst die Aufbringung mit einem Gummistempel oder einer Frankiermaschine möglich ist.

Daraus ist schon zu ersehen, daß für eine Ganzsache nicht das Wertzeichen ausschlaggebend ist, sondern die Art des Postvordruckes. Der "Wertzeicheneindruck" in einer der genannten Ausführung stellt das Entgelt für die Beförderung des Formulares durch die Post dar. Aus diesem Grunde zählen auc die Postanweisungen, die Einzugsmandate, die Dienstpostkarten u.ä. zu den Ganzsachen, wenn sie einen derartigen "Wertzeicheneindruck" tragen. Fehlt dieser "Wertzeicheneindruck", dann handelt es sich um einfache Postformulare, die der Ganzsachen-Philatelist oft zur Abrundung seines Sammelgebietes mitsammelt. Ganzsachen sind diese Postformulare aber nicht. Ähnlich verhält es sich mit Formularen, die Portofreiheit genießen (z.B. Feldpostumschläge, Feldpostkarten) und mit Belegen, die BarfrankierungsAufdrucke tragen.

Zum Schluß sei noch der sogenannte "Ganzsachen-Ausschnitt" erwähnt. Vielfach wurde früher der "Wertzeicheneindruck" ausgeschnitten und wie eine Briefmarke gesammelt. Dieses Sammeln zerstört die Ganzsache, die ja eine Einheit aus Formular und "Wertzeicheneindruck" darstellt und ist daher strikt abzulehnen. Ausnahmen dazu bilden postalisch echt gelaufene Ganzsachen-Ausschnitte auf Postbelegen, die vor der Jahrhundertwende bis 1920 und von 1981 bis 1998 in Deutschland und heute noch in Großbritannien erlaubt waren bzw. sind.


Links

  • Schweizerischer Ganzsachen-Sammler-Verein (SGSSV) [1]