Rautenobligatorium

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Das Rautenobligatorium vom 7. Dezember 1854 bis 23. Mai 1857 Mit Weisung vom 7. Dezember 1854 wurde Punkt 7 der Richtlinie vom 1. September bezĂŒglich der Markenentwertung aufgehoben und die frĂŒhere Regelung wieder eingefĂŒhrt. Wir bringen den PostbĂŒros hiermit die Vorschriften vom 1. August 1851 in Erinnerung und verschĂ€rfen dieselbe mit der ausdrĂŒcklichen Weisung, dass jede Marke mit einem vollen und starken Abdruck des rautenförmigen Entwertungsstempels in schwarzer Farbe bezeichnet werden soll.