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40Cts war die portogerechte Taxe aus Zürich 5.1.1865 dem 1. Schweizer Taxrayon nur bis zur freien Reichssdadt Lübeck. Eutin Lag im holsteinischen Postgebiet, welches zwar seit Anfang 1864 unter deutscher Posthoheit war, aber nicht mit deutsch-österreichischem Postverein angehörte. Folgedessen wurde für die Reststrecke Lübeck-Eutin vom Adressaten 1,5 Schilling Courant erhoben.
 
40Cts war die portogerechte Taxe aus Zürich 5.1.1865 dem 1. Schweizer Taxrayon nur bis zur freien Reichssdadt Lübeck. Eutin Lag im holsteinischen Postgebiet, welches zwar seit Anfang 1864 unter deutscher Posthoheit war, aber nicht mit deutsch-österreichischem Postverein angehörte. Folgedessen wurde für die Reststrecke Lübeck-Eutin vom Adressaten 1,5 Schilling Courant erhoben.
 
Für den Versender bestand die Möglichkeit einer Durchfrankierung bis Eutin. In diesem Falle wäre die Taxe wie für Dänemark 1. Rayon 55 Cts. nötig gewesen.
 
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