FR-USA-Vertrag18560302

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Artikel VI

Das Porto, das in Frankreich und in algerischen Briefen fĂŒr die Vereinigten Staaten und ihre Territorien erhoben wird, an das Ziel gezahlt wird, sowie auf unbezahlten Briefen aus den Vereinigten Sttes und ihren Territorien. Wird nach dem Gewicht jedes Briefes mit einer Rate von achtzig Centimes pro sieben Gramm und einer HĂ€lfte oder einem Bruchteil von sieben Gramm und einer HĂ€lfte festgesetzt.

Gegenseitig wird das Porto in den Vereinigten Staaten und in den Gebieten der Vereinigten Staaten auf Briefe fĂŒr Frankreich und Algerien, die an die Destination gerichtet sind, sowie auf unbezahlten Briefen aus Frankreich und Algeriea zu leben, nach dem Gewicht von jedem zu etablieren Brief, mit einer Rate von fĂŒnfzehn Cennts pro amerikanischen Viertel-Unze oder Bruchteil der amerikanischen Viertel-Unze