Tübli Sammlung dkn

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5er Tübli mit Zusatzfrankatur

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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10er Tübli mit Zusatzfrankatur

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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25 er Tübli mit Zusatzfrankatur

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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30 er Tübli mit Zusatzfrankatur

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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5 er Tübli

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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10 er Tübli

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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25 er Tübli

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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Auszug aus Sammlung Daniel Knecht