Tübli Sammlung dkn

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5er Tübli mit Zusatzfrankatur

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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10er Tübli mit Zusatzfrankatur

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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25 er Tübli mit Zusatzfrankatur

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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5 er Tübli ohne Zusatzfrankatur

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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10 er Tübli ohne Zusatzfrankatur

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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25 er Tübli ohne Zusatzfrankatur

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
Münchweilen 6.5.1876, Zufallsentwertung, da nur ein Stempel auf dem Brief abgeschlagen wurde. Der Stempel sollte neben dem Tübli sein.
Montreux 21.4.1891, Vorschriftswiedrige Entwertung des Tübli, erkennbar auch am nebenan abgeschlagenen selben Stempel.
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Zürich 20.7.1891
Engelberg 7.6.1891
1.5 -
Ambulant Zug Nr. 6 Station ROMANSHORN und auf Hauptpost gestempelt mit Romanshorn 22.1.1892
Ambulant von Zürich 19.2.1892
1.7 -
Zürich Bahnhof 12.4.1892
Goldach 22.7.1895
1.10 -
Rheinfelden 17.5.1895
Rheinfelden 21.9.1895
1.5 -
Zürich Fluntern 11.3.1896
Basel 2.7.1896 Mit Rückseitiger Werbevignette der Internationalen Ausstellung in Baden-Baden 1896, als Verschlussvignette geklebt.
1.5 -
Lausanne 29.3.1897
Basel 7.4.1897
1.5 -
St. Moritz 7.8.1897
Bienne 22.8.1897
1.5 -
Bern 1.7.1903
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30 er Tübli ohne Zusatzfrankatur

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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Spezialitäten

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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1.18 Versuchsabstempelung der Post Direktion
1.5 -29.12.24 Letzttagstempel
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Auszug aus Sammlung Daniel Knecht