Bahnhofsbrief

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Bahnhofsbrief der Schlafwagengesellschaft Cook in ZĂŒrich.

Ein Bahnhof-Brief bzw. eine Bahnhofssendung war eine spezielle Versandform fĂŒr Briefe, die vom Absender im Bahnhof direkt am Bahnpostwagen aufgegeben wurden und vom EmpfĂ€nger unmittelbar nach Ankunft des Zuges am Zielbahnhof in Empfang zu nehmen war.

Diese Briefe fanden unter anderem Verwendung fĂŒr Mitteilungen an das Bahnhofs und Zugspersonal. Diese Briefe hatten dann als Adresse einen sogenannten Laufzettel, welcher vermerkte wo der Brief ĂŒberll durch musste.

BerĂŒhmte Firmen die mit Bahnpostbriefen Arbeiteten waren Schlafwagen Reisegesellschaften wie die Gesellschaft Cook. Diese teilten den Bahnhöfen und dem Zugspersonal in dieser Form mit wie die Schlafwagen besetzt, resp. belegt sind.



Da die Post aber das Monopol an der Briefpostbeforderung besass, 
musste der Bahnhofsbrief, obwohl er nicht durch die Post 
befördert wurde, mit 30 Rp Frankiert und von einer Poststelle 
entwertet werden. Banhofsbriefe sind grosse Seltenheiten in der 
Philatelie.

Ein weiterer Dienst fĂŒr Bahnhofsbriefe, waren die Zeitungs-Bahnhofsbriefe.

Gesucht ĂŒber Bahnhofsbriefe
Bahnhofsbrief fĂŒr Zeitungssachen.
- Von wann bis wann waren Bahnhofsbriefe verwendet worden?
- Bilder von weiteren Bahnhofsbriefen


Eilbriefe[Bearbeiten]

Bei einem Eilbrief ist in erster Linie die Geschwindigkeit massgebend, in der der Brief beim EmpfĂ€nger angekommen ist. In der Philatelie wird normalerweise unterschieden zwischen dringlich und Express. Der Express Brief wurde nur innerhalb der Grenze schnell befördert, kostet aber auch nur einen kleinen Beitrag mehr. Der dringlich oder eiligst Brief galt als Expressbrief ĂŒber die Landesgrenze hinaus. Dies haben wir dem Weltpostverien zu verdanken. Dieser kostete aber auch ein mehrfaches des normalen Portos. Dann sind da als Eilbrief eben auch noch der Bahnhofsbrief gefĂŒhrt, dies war die schenllste Beförderungsart fĂŒr einen Brief. Meist erreichte er sein Ziel innert weniger Minuten oder Stunden, halt immer mit der Bahn durch die Bahn bevördert. WĂ€hrend die Express oder dringlichbirefe auf den Bahnstellen noch in PostsĂ€cken zum Umverteilen lagen konnte der Bahnhofsbrief vom Schaffner dem BahnhofswĂ€rter ĂŒbergeben werden. Obwohl diese Briefe durch die Bahn bevördert und ausgeliefert wurden gilt wegen des Posthoheitsgesetzt, welches verlangte dass jeder Brief der Befördert wird mit einer von der Post gĂŒltigen Frankierung versehen werden muss, als Postgeschichtliches Dokument.

Gesucht ĂŒber Eilsendungen
- Ab wann wurden Express und dringlich Briefe so unterschieden. 
- welches Postgesetz war dafĂŒr zustĂ€ndig.

Referenzen[Bearbeiten]