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(Brief von Prato nach Rom (Kirchenstaat) mit der bekannten Frankierung bis an die Grenze aus dem Jahre 1867: 35 Rp. ("PP") und Inlandtaxe von 20 Centesimi. Die 4 Bajocchi wurden im Jahre 1867 in 20 Centesimi umgeändert. Sammlung: Winterstein)
 
 
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Brief von Prato nach Rom (Kirchenstaat) mit der bekannten Frankierung bis an die Grenze aus dem Jahre 1867: 35 Rp. ("PP") und Inlandtaxe von 20 Centesimi. Die 4 Bajocchi wurden im Jahre 1867 in 20 Centesimi umgeändert.
 
Brief von Prato nach Rom (Kirchenstaat) mit der bekannten Frankierung bis an die Grenze aus dem Jahre 1867: 35 Rp. ("PP") und Inlandtaxe von 20 Centesimi. Die 4 Bajocchi wurden im Jahre 1867 in 20 Centesimi umgeändert.
  
Sammlung: Winterstein
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Sammlung: Ivo Bader

Aktuelle Version vom 25. April 2016, 16:09 Uhr

Brief von Prato nach Rom (Kirchenstaat) mit der bekannten Frankierung bis an die Grenze aus dem Jahre 1867: 35 Rp. ("PP") und Inlandtaxe von 20 Centesimi. Die 4 Bajocchi wurden im Jahre 1867 in 20 Centesimi umgeändert.

Sammlung: Winterstein Sammlung: Ivo Bader

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aktuell00:04, 26. Jun. 2015Vorschaubild der Version vom 26. Juni 2015, 00:04 Uhr1'682 × 971 (446 KB)WikiAdmin (Diskussion | Beiträge)Brief von Prato nach Rom (Kirchenstaat) mit der bekannten Frankierung bis an die Grenze aus dem Jahre 1867: 35 Rp. ("PP") und Inlandtaxe von 20 Centesimi. Die 4 Bajocchi wurden im Jahre 1867 in 20 Centesimi umgeändert. Sammlung: Winterstein
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