Bearbeiten von «Der Entfernungs- und Nachtzuschlag bei Expresssendungen in der Schweiz»

Wechseln zu: Navigation, Suche

Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird öffentlich sichtbar, falls du Bearbeitungen durchführst. Sofern du dich anmeldest oder ein Benutzerkonto erstellst, werden deine Bearbeitungen zusammen mit anderen Beiträgen deinem Benutzernamen zugeordnet.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und speichere dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version Dein Text
Zeile 105: Zeile 105:
 
== 5. Kombination aus Entfernungs- und Nachtzuschlag ==  
 
== 5. Kombination aus Entfernungs- und Nachtzuschlag ==  
 
Basis für die Berechnung des Nachtzuschlags war stets die Expressgebühr für die gesamte Wegstrecke, d.h. immer inkl. eines eventuell anfallenden Entfernungszuschlags. Belege, bei denen sowohl ein Entfernungs- als auch ein Nachtzuschlag zu erheben war, dürften absolute «Leckerbissen» sein.
 
Basis für die Berechnung des Nachtzuschlags war stets die Expressgebühr für die gesamte Wegstrecke, d.h. immer inkl. eines eventuell anfallenden Entfernungszuschlags. Belege, bei denen sowohl ein Entfernungs- als auch ein Nachtzuschlag zu erheben war, dürften absolute «Leckerbissen» sein.
 
 
 
== Quellen ==
 
* Robert Fürbeth, CPhH; Der Entfernungs und Nachtzuschlag bei Expressendungen in der Schweiz. SBZ 9/2011
 
Abbrechen | Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)