Bearbeiten von «Strubel Halbierungen»

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Der alte Tarif mit Sardinien verlangte ein 5Rp Porto (Strubelbrief). Da Italien ab dem 14.3.1861 zum Königreich wurde, musste auch ein neuer Postvertrag Abgeschlossen werden, der ab 1. Juli 1862 in Kraft trat. Das Drucksachenporto wurde neu auf 3Rp pro 40gr. reduziert. Da die eidgenösische Post die neue gezahnte Marke zu 3Rp. noch nicht zur Verfügung hatte, wurde die Halbierung der 2Rp Strubeli Marke zusammen mit einer ganzen Marke als sogenanntes "Italien-Provisorium" erlaubt und angeordnet. 3 Monate später löste die Einführung der 3Rp Marke sitzende Helvetia dieses Provisorium ab.  
 
Der alte Tarif mit Sardinien verlangte ein 5Rp Porto (Strubelbrief). Da Italien ab dem 14.3.1861 zum Königreich wurde, musste auch ein neuer Postvertrag Abgeschlossen werden, der ab 1. Juli 1862 in Kraft trat. Das Drucksachenporto wurde neu auf 3Rp pro 40gr. reduziert. Da die eidgenösische Post die neue gezahnte Marke zu 3Rp. noch nicht zur Verfügung hatte, wurde die Halbierung der 2Rp Strubeli Marke zusammen mit einer ganzen Marke als sogenanntes "Italien-Provisorium" erlaubt und angeordnet. 3 Monate später löste die Einführung der 3Rp Marke sitzende Helvetia dieses Provisorium ab.  
 
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{| border="2" cellpadding="4" rules="all" cellspacing="1" bgcolor="#FFFFFF" style="float:right; margin-left:15px"
 
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|+<font size="+1">'''Drucksachenporto Italien'''</font><br />
 
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! colspan="10" | Streifbänder des Italienischen Drucksachenprovisoriums
 
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| [[Image:2362.jpg|left|thumb|150px|1.) ]]
 
|| [[Image:NoImage.JPG|center|thumb|180px|2.)]]
 
|| [[Image:NoImage.JPG|right|thumb|150px|3.) ]]
 
|| [[Image:NoImage.JPG|right|thumb|150px|4.) ]]
 
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