EILZUSTELLDIENST UM 1920

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AuslandExpress in die Schweiz mit Zustellgebühr von 20 Rp.
Inlandexpress im Fernverkehr Genf-Zürich mit Zustellgebühr von 20 Rp. in Zürich erhoben.

Vorausgeschickt sei, dass sich diese Beschreibung auf die Briefpost, Karten inbegriffen, beschränkt; die andern Sparten im Expresszustellbereich sind die Paketpost und Geldanweisungen. Die beiden letzteren lassen sich mangels Belegen nur lückenhaft dokumentieren und anderseits ist ja das Sammeln von Briefen heute die grosse Mode. Selbstverständlich hat der Expressdienst seine eigene Entwicklungsgeschichte. 1904 begann die Postverwaltung in Zürich und St.Gallen die Brief- und Packetträgerbureaux zusammenzulegen. Dann wurden Eildienststellen eingerichtet mit eigens besoldetem Zustellpersonal. 1910 bestanden solche in den Städten Genf, Lausanne, Bern, La Chaux-de-Fonds, Basel, Solothurn, Luzern, Zürich und Chur. Der erste Weltkrieg brachte die Postverwaltung in eine bedrohliche Finanzlage, was sie zu Rationalisierungsmassnahmen zwang. So begann sie 1920 vorerst in den Städten Orenchen, Luzern, St .Gallen und Chur versuchsweise mit der Zentralisierung des Eilzustelidienstes von Post und Telegrammen. Das erbrachte wesentliche Einsparungen und so wurde ab 1921 diese Einrichtung auf andere Orte ausgedehnt. Es kam dazu, dass von nun an Expressbriefschaften auch bei den Telegraphenbureaux aufgegeben werden konnten, sogar ausserhalb der ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Postbureaux. Die Telegraphenbureaustempel mit ihrer achteckigen Form sind besonders attraktiv, auf Briefschaf ten jedoch gar nicht allzu häufig anzutreffen. Sie dokumentieren also entweder die Briefannahme, häufiger aber die -Zustellung. Danebst kann unterschieden werden zwischen Expresszustellung von regulären Postbureaux und den besonderen Eildienststellen. Falsch frankierte Expresspost ist selten. Meist fehlte entweder das normale Porto oder die Expressgebühr. Die Briefe oder Karten wurden trotzdem "per Expressen" befördert, wie auf den frühen Express-Klebeetiketten zu lesen ist. Unfrankierte Stücke gelangten indessen in die ordentliche Briefzustellung. Nun finden sich aber Expressbelege aus den Jahren 1919 und 1920, die zwar regulär mit Porto und Expressgebühr frankiert, aber dennoch mit einer Taxe von 20 bzw. 70 Rappen belegt sind. Sie ist jeweils durch Taxmarken ausgedrückt vom damals im Gebrauch stehenden Typ Alpenrosen, allenfalls noch ergänzt um fehlende Grundgebühren, im einfachen Betrag für Inlandpost und im doppelten Betrag für Auslandpost. Die Erscheinung ist einer Versuchsphase zuzuschreiben, in der je 50 Rappen pro Zustellkreis erhoben wurden. Für den ersten Zustellkreis mussten 30 Rappen vom Aufgeben im voraus bezahlt werden, wie eh und je seit 1868 und der Rest von 20 Rappen musste vom Zustellboten beim Empfänger erhoben werden, je nachdem erhöht um je weitere 50 Rappen für das entsprechende gebührenpflichtige Aussengebiet (zweiter oder auch weiterer Zustellkreis). Es handelt sich also dabei um eine seltene Verwendung der Taxmarken als eigentliche Gebührenmarken für den sogenannten Entfernungszuschlag. Er konnte auch vom Absender mit Frankomarken entrichtet werden, zumal dieser nebst Porto und Expressgebührauch dafür vollumfänglich haftete, Die Idee für diese Berechnungsart entsprang der entschädigunsberechnung für den Zustelloten. Der ganze Expresszuschlag ging nämlich mit einem Verfahren in seine Tasche, in Ortschaften mit eigenemEilzustelldienst jedoch in die Postkasse, diese umständliche Taxerhebung fand im Dezember 1 920 ihr Ende, zumal die Zusatzbelastung mit 20 bzw. 70 Rappen mit einer andern Vorschritt in krassem Widerspruch stand. wonach der Expresszuschlag im geschlossenen Ortsgebiet 30 Rappen nicht überschreiten sollte. Das erklart indessen das Nebeneinander der beiden Behandlungsarten, was jedoch vom Zumstein-Spezialkatalog wie von vielenn Sammlern und auch in Publikationen meist ignoriert wird.


Abbildung Nr. 1: (fehlt)[Bearbeiten]

Abbildung Nr. 1

Wie sehr Provisorien mit Problemen behaftet sind, zeigt Abbildung Nr. 1: Die SBB-Station St.Fiden, in St .Gallen Ost (6) gelegen, hatte einem Kunden im selben Stadtkreis die Ankunft einer Warensendung per Express anzuzeigen. Sie benützte dazu die damals übliche Ganzsachen- postkarte im Frankaturwert von 71/2 Rappen und belegte sie vorschriftgemäss mit 30 Rappen Expresszuschlag. Abgang der Anzeige morgens 5 Uhr. Vermutlich durch Vorschrift der Kreispostdirektion St. Gallen musste damals auch die Expresspest aus den Stadtquartieren über den Eildienst von St. Gallen 1 geleitet werden. Es ist naheliegend, dass dies in diesem Fall per Bahnpost geschah, und so ist denn die Karte auch tatsächlich ambulant bezettelt und abgestempelt worden. St. Gallen 1 - Eildienst übernahm sie um 10 Uhr und liess sie, diesmal mit ihrem Eilboten, nach St. Eiden bringen, das nun aber vom .Stadtzentrum aus gesehen im gebührenpflichtigen Aussengebiet lag. Somit kam die erhöhte Taxe von 70 Rappen zur Anwendung. Die Erhebung derselben erfolgte indessen in St. Gallen-St. Eiden, nachmittags um 15 Uhr. Eine lange Zeitspanne für einen Express! Was muss da passiert sein? - Entgegen den allgemeinen Postvorschriften vermerkte der Bote auf der Karte nicht, dass er den Adressaten nicht erreichen konnte. Eine zweite Zustellung wurde nicht automatisch per Express vorgenommen, sondern erfolgte über den normalen Briefpostweg. Konnte angenommen werden, was zur Routine der Zustellboten gehörte, dass eine Express-Sendung nicht zustellbar sei, musste die Expresstaxe, im Unterschied zu einer normalen Nachtaxe, nicht gleich auf dem Stück angebracht werden, aber sie verfiel nicht. So ist anzunehmen, dass die Karte dem Postbureau St. Gallen-St. Fiden in einem Dienstumschlag übermittelt wurde mit der Auflage, die 70 Rappen beim Adressaten nachzunehmen. Das ist pflichtgemäss erfolgt. Aber dem Kunden war sicher nicht bestens gedient worden.


Abbildung Nr. 2 (fehlt)[Bearbeiten]

Abbildung Nr. 2

Solche Erfahrungen dürfte die Postverwaltung veranlasst haben, die Expressbestellung weiterhin nach dem alten Rezept vorzunehmen, allerdings mit erhöhter Taxe. Auf den 1. Januar 1921 wurde die Gebühr auf 60 Rappen verdoppelt. Das war eine einfache und saubere Lösung. Abbildung Nr. 2 zeigt einen Brief aus dieser Zeit. Er ist mit firnengelochten Marken, sogenannten Perfins, von der absendenden Gesellschaft selber frankiert worden und zwar mit dem Fernporto von 20 Rappen für die Strecke Bern / Luzern, zuzüglich der genannten Expressgebühr, wurde aber aus irgendwelchen Gründen am Ort des Empfängers selber, präzise gesagt beim dortigen Telegraphenbureau aufgegeben. Walter. Eigenmann,


Quellennachweis:[Bearbeiten]

  • Eidgenössische Post 1849 - 1949
  • Betriebsanleitungen PTTT 1907 und 1910