Grenzrayon

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Die Bewohner im Grenzbereich, beiderseits der Schweizer Grenze, hatten die Möglichkeit, Briefe zu einem ermÀssigten Tarif zu verschicken. Man nannte diesen Bereich Grenzrayon, Rayon Limitrophe (RL) oder Port Frontalier. Auf den Poststellen in diesem Bereich waren Listen vorhanden, aus welchen ersichtlich war, von welchen Ortne im beidseitigen Grenzbereich der R-Tarif angewandt werden konnte. Die Listen der einzelnen Poststellen war unterschiedlich, auf die umligenden Orte hingehend, angefertigt worden.

Die Idee war es, dass Postsendungen ins Ausland, innerhalb des Grenzbereiches (definierte Distanz / Luftlinie), nicht teurer sein sollten als ein Inlandbrief im Fernbereich. Die Belege aus der Schweiz ins angrenzende Ausland, sollten mit einem RL Stempel (Stempelgruppe 14A und 14 B) auf dem Beleg gekennzeichnet werden. Diese Regel wurde jedoch nicht immer eingehalten, teils auch weil der RL Stempel nicht auf allen Poststellen verfĂŒgbar war.