Bearbeiten von «Blindenschrift»

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Blindensendungen sind erstmals in den Verfügungen der Post erwähnt, woe der Bundesrat verfügte diese zum ermässigten Drucksachentarif befördern zu lassen.
 
2.7.1878 Verfügung Nr. 136 Portoermässigung für die sogenannten Blindenbriefe<br>
 
Auf eine bezüglich Eingabe, hat der Bundesrat das Postdepartement ermächtigt, die von BLINDEN ausgehenden Briefe,
 
welche in offenem Umschlage zur Post gegeben werden und in Blindenschrift (bestehend in mittelst. Durchstich
 
hervorgebrachte Buchstaben) abgefasst sind, bis auf Weiteres zur ermässigten Taxe der Drucksachen befördern zu lassen.
 
 
Indem wir die Poststellen  hievon zum Verhalte benachrichtigen, beauftragen wir dieselben, mit Strenge darüber zu wachen, dass diesfalls keine Missbräuche Platz greifen.
 
Sollten diese Blindenbriefe, welche wegen ihrer schwierigen und zeitraubenden Erstellung jedenfalls nur selten vorkommen dürften, dennoch in irgendwie erheblicher Anzahl
 
zur Versendung gelangen, so ist der vorgesetzten Kreispostdirektion hievon zu Handen des Departements Kenntniss zu geben.
 
 
 
Blindensendungen in Vereinsländer waren erstmals ab 1.4.1886 über einen speziellen Tarif zugelassen. Im allgeinen Tarif für den Briefpostverkehr mit dem Ausland verweist man darauf, dass die mit Punkten im Relief versehenen Papiere zum Gebrauch der Blinden wie Drucksachen zu behandeln und entsprechend freizumachen sind. Bis zum Gewicht von 2 Kg. waren je 50 Gr. mit 5 Ctzs. zu frankieren.
 
Blindensendungen in Vereinsländer waren erstmals ab 1.4.1886 über einen speziellen Tarif zugelassen. Im allgeinen Tarif für den Briefpostverkehr mit dem Ausland verweist man darauf, dass die mit Punkten im Relief versehenen Papiere zum Gebrauch der Blinden wie Drucksachen zu behandeln und entsprechend freizumachen sind. Bis zum Gewicht von 2 Kg. waren je 50 Gr. mit 5 Ctzs. zu frankieren.
  
 
Blindensendungen vor dem 1.4.1886 sind extrem selten, denn schon nach 1886 sind sie sehr selten zu finden.
 
Blindensendungen vor dem 1.4.1886 sind extrem selten, denn schon nach 1886 sind sie sehr selten zu finden.
Wurden solche Sendungen aufgegeben, so dürfte es alleine Aufgrund der Postbestimmungen schon so sein, dass auch diese asls Drucksachen aufgegeben werden konnten, denn Handschriftlich war nichts zu erkennen. Einen solchen Beleg kennen wir aus dem Jahre 1872.
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Wurden solche Sendungen aufgegeben, so dürfte es alleine Aufgrund der Postbestimmungen schon so sein, dass auch diese asls Drucksachen aufgegeben werden konnten, denn Handschriftlich war nichts zu erkennen. Einen soclhen Beleg kennen wir aus dem Jahre 1872.
  
 
[[Datei:Sitzende-Blindenschrift-042-klein.jpg|thumb|1000px|Erstes Blatt einer mehrseitigen Blindensache als Drucksache versendet in der 17 Gewichtsstufe zu 5 Rp = 85 Rp. Drucksachenporto nach Frankreich]]
 
[[Datei:Sitzende-Blindenschrift-042-klein.jpg|thumb|1000px|Erstes Blatt einer mehrseitigen Blindensache als Drucksache versendet in der 17 Gewichtsstufe zu 5 Rp = 85 Rp. Drucksachenporto nach Frankreich]]
 
[[Kategorie: 2.7.1878]]
 
[[Kategorie: Verfügung]]
 
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