Bearbeiten von «Blindenschrift»
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Blindensendungen in Vereinsländer waren erstmals ab 1.4.1886 über einen speziellen Tarif zugelassen. Im allgeinen Tarif für den Briefpostverkehr mit dem Ausland verweist man darauf, dass die mit Punkten im Relief versehenen Papiere zum Gebrauch der Blinden wie Drucksachen zu behandeln und entsprechend freizumachen sind. Bis zum Gewicht von 2 Kg. waren je 50 Gr. mit 5 Ctzs. zu frankieren. | Blindensendungen in Vereinsländer waren erstmals ab 1.4.1886 über einen speziellen Tarif zugelassen. Im allgeinen Tarif für den Briefpostverkehr mit dem Ausland verweist man darauf, dass die mit Punkten im Relief versehenen Papiere zum Gebrauch der Blinden wie Drucksachen zu behandeln und entsprechend freizumachen sind. Bis zum Gewicht von 2 Kg. waren je 50 Gr. mit 5 Ctzs. zu frankieren. | ||
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[[Datei:Sitzende-Blindenschrift-042-klein.jpg|thumb|1000px|Erstes Blatt einer mehrseitigen Blindensache als Drucksache versendet in der 17 Gewichtsstufe zu 5 Rp = 85 Rp. Drucksachenporto nach Frankreich]] | [[Datei:Sitzende-Blindenschrift-042-klein.jpg|thumb|1000px|Erstes Blatt einer mehrseitigen Blindensache als Drucksache versendet in der 17 Gewichtsstufe zu 5 Rp = 85 Rp. Drucksachenporto nach Frankreich]] | ||
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