Bearbeiten von «Blindenschrift»

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Blindensendungen sind erstmals in den Verfügungen der Post erwähnt, woe der Bundesrat verfügte diese zum ermässigten Drucksachentarif befördern zu lassen.
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2.7.1878 Verfügung Nr. 136 Portoermässigung für die sogenannten Blindenbriefe
2.7.1878 Verfügung Nr. 136 Portoermässigung für die sogenannten Blindenbriefe<br>
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Auf eine bezüglich Eingabe, hat der Bundesrat das Postdepartement ermächtigt, die von BLINDEN ausgehenden Briefe, welche in offenem Umschlage zur Post gegeben werden und in Blindenschrift (bestehend in mittelst. Durchstich hervorgebrachte Buchstaben) abgefasst sind, bis auf Weiteres zur ermässigten taxe der Drucksachen befördern zu lassen.
Auf eine bezüglich Eingabe, hat der Bundesrat das Postdepartement ermächtigt, die von BLINDEN ausgehenden Briefe,  
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Indem wir die Poststellen  hievon zumm Verhalte benachrichtigen, beauftragen wir dieselben, mit Strenge darüber zu wachen, dass diesfalls keine Missbräuche Platz greifen. Sollten diese Blindenbriefe, welche wegen ihrer schwierigen und zeitraubenden Erstellung jedenfalls nur selten vorkommen dürften, dennoch in irgendwie erheblicher Anzahl zur Versendung gelangen, so ist der vorgesetzten Kreispostdirektion hievon zu Handen des Departements Kenntnis zu geben.
welche in offenem Umschlage zur Post gegeben werden und in Blindenschrift (bestehend in mittelst. Durchstich  
 
hervorgebrachte Buchstaben) abgefasst sind, bis auf Weiteres zur ermässigten Taxe der Drucksachen befördern zu lassen.
 
 
Indem wir die Poststellen  hievon zum Verhalte benachrichtigen, beauftragen wir dieselben, mit Strenge darüber zu wachen, dass diesfalls keine Missbräuche Platz greifen.  
 
Sollten diese Blindenbriefe, welche wegen ihrer schwierigen und zeitraubenden Erstellung jedenfalls nur selten vorkommen dürften, dennoch in irgendwie erheblicher Anzahl  
 
zur Versendung gelangen, so ist der vorgesetzten Kreispostdirektion hievon zu Handen des Departements Kenntniss zu geben.
 
  
 
Blindensendungen in Vereinsländer waren erstmals ab 1.4.1886 über einen speziellen Tarif zugelassen. Im allgeinen Tarif für den Briefpostverkehr mit dem Ausland verweist man darauf, dass die mit Punkten im Relief versehenen Papiere zum Gebrauch der Blinden wie Drucksachen zu behandeln und entsprechend freizumachen sind. Bis zum Gewicht von 2 Kg. waren je 50 Gr. mit 5 Ctzs. zu frankieren.
 
Blindensendungen in Vereinsländer waren erstmals ab 1.4.1886 über einen speziellen Tarif zugelassen. Im allgeinen Tarif für den Briefpostverkehr mit dem Ausland verweist man darauf, dass die mit Punkten im Relief versehenen Papiere zum Gebrauch der Blinden wie Drucksachen zu behandeln und entsprechend freizumachen sind. Bis zum Gewicht von 2 Kg. waren je 50 Gr. mit 5 Ctzs. zu frankieren.
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[[Datei:Sitzende-Blindenschrift-042-klein.jpg|thumb|1000px|Erstes Blatt einer mehrseitigen Blindensache als Drucksache versendet in der 17 Gewichtsstufe zu 5 Rp = 85 Rp. Drucksachenporto nach Frankreich]]
 
[[Datei:Sitzende-Blindenschrift-042-klein.jpg|thumb|1000px|Erstes Blatt einer mehrseitigen Blindensache als Drucksache versendet in der 17 Gewichtsstufe zu 5 Rp = 85 Rp. Drucksachenporto nach Frankreich]]
  
[[Kategorie: 2.7.1878]]
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Kategorie: 2.7.1878
[[Kategorie: Verfügung]]
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Kategorie: Verfügung
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