Bearbeiten von «Blindenschrift»

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Blindensendungen sind erstmals in den Verfügungen der Post erwähnt, woe der Bundesrat verfügte diese zum ermässigten Drucksachentarif befördern zu lassen.
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Blindensendungen sid ermals in den Verfügungen der Post erwähnt, woe der Bundesrat verfügte diese zum ermässigten Drucksachentarif befördern zu lassen.
 
  2.7.1878 Verfügung Nr. 136 Portoermässigung für die sogenannten Blindenbriefe<br>
 
  2.7.1878 Verfügung Nr. 136 Portoermässigung für die sogenannten Blindenbriefe<br>
 
  Auf eine bezüglich Eingabe, hat der Bundesrat das Postdepartement ermächtigt, die von BLINDEN ausgehenden Briefe,  
 
  Auf eine bezüglich Eingabe, hat der Bundesrat das Postdepartement ermächtigt, die von BLINDEN ausgehenden Briefe,  
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