Blindenschrift

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Blindensendungen in VereinslĂ€nder waren erstmals ab 1.4.1886 ĂŒber einen speziellen Tarif zugelassen. Im allgeinen tairf fĂŒr den Briefpostverkehr mit dem Ausland verweist man darauf, dass die mit Punkten im Relief versehenen Papiere zum Gebrauch der Blinden wie Drucksachen zu behandeln und entsprechend freizumachen sind. Bis zum Gewicht von 2 Kg. waren je 50 Gr. mit 5 Ctzs. zu frankieren.

Blindensendungen vor dem 1.4.1886 sind extrem selten, denn schon ab 1886 sind sie serh selten zu finden. Wurden solche sendungen aufgegeben, so dĂŒrfte es aleien Aufgrund der Postbestimmungen schon so sein, dass auch diese asls Drucksachen aufgegeben werden konnten, denn handschriftlich war nichts zu erkennen. einen soclhen beleg kennen wir aus dem Jahre 1872.

Erstes Blatt einer mehrseitigen Blindensache als Drucksache versendet in der 17 Gewichtsstufe zu 5 Rp = 85 Rp. Drucksachenporto nach Frankreich