Warenbegleitbriefe

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Warenbegleitbriefe fĂŒr den Transport von Waren und Geldpost auf dem ZĂŒrichsee vor der Eisenbahnsera im 19. Jahrhundert.


Der abgebildete Begleitbrief aus dem Jahre 1857 trĂ€gt den Vermerk: Durch Schiffleute im Lohn, sodann den ovalen blauen Stempel BestĂ€terey in ZĂŒrich. Bei den BestĂ€tern handelte es sich um zwei je auf 6 Jahre gewĂ€hlte Beamte. Ihre Aufgabe ist in der "Kauf und Waghaus-Ordnung" vom 14. Brachmonat (Juni) 1834 unter Paragraph 17 wie folgt festgehalten: "Die BestĂ€ter haben eine genaue Controle sowohl ĂŒber die ab- als aufzuladenden GĂŒter und die dabei zu beziehenden Taxen zu fĂŒhren. Sie sind verpflichtet, denjenigen Kaufleuten welche in der Stadt Comptoirs halten, soviel persönlich von den jeweiligen Verladungs-Gelegenheiten nach den benachbarten LĂ€ndern, sowohl als nach den Handels-StĂ€dten der Schweiz mit möglichster Beförderung jedesmal Anzeige zu machen. Der Regel nach, und abwechselnd, soll der eine BestĂ€ter in der grossen Stadt und der andere in der kleinen Stadt Rapport machen. Ihnen liegt ob dafĂŒr zu sorgen, dass die Fuhrleute die Fracht möglich billig ansetzen, die Frachtbriefe von ankommenden Waren bei den Kaufleuten abzugeben, die Frachten einzuziehen und dem Fuhrmann zu Handen zu stellen. Nach Ankunft von Fuhrleuten, die hier aufladen, alsobald bei den in der Stadt wohnenden Kaufleuten den Umgang zu machen, die Frachtbriefe bei denselben abzuholen, die Ladkarten auszu- fertigen und den Fuhrleuten ausfĂŒhrliche Rechnung zuzustellen. Die Besoldung des BestĂ€ter-Amtes betrĂ€gt fĂŒr alles Gut 1 kr. pro Centner fĂŒr das Abladen und 2 kr. fĂŒr das Aufladen. Diese Einnahmen werden in eine gemeinsame Kasse gesammelt, und nachdem aus derselben die jĂ€hrlichen sĂ€mtlichen Bureau-kosten und Löhne der Unter-Bediensteten bestritten worden, wird der Ueberrest zu gleichen Teilen unter die beiden BestĂ€ter verteilt." Als Illustration der Geldsendungen zeigen wir einen Begleitbrief fĂŒr eine solche Sendung aus dem Jahre 1829.


Sie ist vom Factor Fugli unterzeichnet fĂŒr ein versiegeltes Group mit 800 Talern, wofĂŒr er 1 Gulden (fl.) Spesen verrechnete. Es dĂŒrften in diesem Zusammenhang noch einige historische Belange ĂŒber die Schiffahrt und den Transport um ZĂŒrich und den ZĂŒrich-see von Interesse sein: Am Anfang des 17. Jahrhunderts sperrte Mailand die BĂŒndner-pĂ€sse was zur Folge hatte, dass die Transporte ĂŒber den Gott-hard gingen. Von ZĂŒrich aus wurde dazu der Seeweg nach Horgen, WĂ€denswil oder Richterswil gewĂ€hlt. Diese drei Orte unter-hielten eine sog. Sust, also einen spesenfreien Umschlagplatz. In WĂ€denswil gibt es noch heute einen Platz "Sustplatz" genannt. Aus einer Eingabe der Schiffleutezunft vom 30.VIII und 9. IX. 1603 an den ZĂŒrcherrat erfahren wir, dass die ZĂŒrcher diesen Verkehr FĂŒr sich beanspruchten. Die ĂŒbrigen Ortschaften sollten sich hingegen auf den Lokalverkehr beschrĂ€nken. In der ersten HĂ€lfte des 18. Jahrhunderts ging der Verkehr zurĂŒck. - Aus Klagen der Kaufleute aus dem Jahre 1648 ĂŒber schlechte Ordnung in der Oberwasser-Schiffahrt ergibt sich, dass die Spedition langsam und teuer und ausserdem ungewiss war. Der Transit Italien - Niederlande ging daher ĂŒber Chur, Lindau und Augsburg-Frankfurt und nur wenn die PĂ€sse gesperrt waren ĂŒber den Gotthard. Der Verkehr Italien - Frankreich ging bei Sperrung der piemontesischen PĂ€sse oft ĂŒber ZĂŒrich und auch ĂŒber den Simplon nach Genf und Lyon. An der Konferenz zu Lachen von 1721 sind verschiedene Neuerungen beschlossen worden. So sollte abwechselnd je ein Schiffmeister auf dem Schiff sein und persönlich die Aufsicht fĂŒhren. Die Schiffmeister sollten fĂŒr zwei Schiffe Decken anschaffen, um die kostbaren Waren zu decken usw. Die BĂŒrg-schaft betrug 3000 Gulden. 1732 bestunden folgende Schiffahrtsberechtigungen: I. Die grosse Schiffahrt, welche ZĂŒrich, Glarus und Schwyz gemeinsam hatten und den Verkehr nach BĂŒnden vermittelte. 2. Die Schiffahrt zu Lachen. Diese stĂŒtzte sich auf ein Ab-kommen von 1579 zwischen ZĂŒrich und Schwyz. Jeder Schiffs-eigentĂŒmer konnte seine Ware selbst fĂŒhren.


In der Wirtschaftsgeschichte von WĂ€denswil steht u.a.: Den WĂ€denswilern wie auch den andern Seeanwohnern blieb als wichtigstes Verbindungsmittel der See und die Schiffahrt. 15 - 20 Schiffleute besorgten den Transport von Waren und Personen nach ZĂŒrich, Rapperswil und weitern Orten. Es gab auch 12 PilgerschiffĂŒhrer, die sich ausschliesslich mit dem Transport von Einsiedeln-Pilgern befassten. Zwischen den beiden Gruppen gab es im 16. Jahrhundert erbitterte InteressenkĂ€mpfe. So klagten 1738 die PilgerschiffĂŒhrer, die Schiffleute hĂ€tten die 10 Jahre zuvor bestĂ€tigten Abmachungen verletzt und einen Teil der Pilger in ihren Schiffen von ZĂŒrich nach WĂ€denswil oder Richterswil gefĂŒhrt. Streit gab es in der Regel auch, wenn der See ganz oder teilweise zugefroren war. Wer musste oder durfte dann die Waren fĂŒhren? Seit dem 16. Jahrhundert gab es die sog. "Ordinari" oder Gemeindeschiffleute, denen das Marktschiff und die Post anvertraut war und die regelmĂ€ssig nach ZĂŒrich, Rapperswil und Lachen fuhren. Daraus entstand mit der Zeit eine Art Konzession, die mit obrigkeitlicher Bewilligung verkauft werden konnte. Auf Grund dieser Ordnung dehnten die Schiffer ihre Befugnisse weiter aus und erreichten schliesslich das alleinige Schiffahrtsrecht an den Markttagen. Dass sich die ĂŒbrigen Schiffsleute dagegen wehrten ist begreiflich, weshalb die Angelegenheit 1788 an die letzte Appellationsinstanz, an den ZĂŒrcher Rat kam. Die freie Schiffahrt wurde nicht gebilligt, hingegen wurde eine teilweise Aufteilung vorgenommen. So fiel den freien Schiffsleuten u.a. das alleinige Transportrecht fĂŒr HĂ€ute, Felle, gewisse KĂ€se, Butter, Vieh, sowie Geld und Briefe zu. Diese Ordnung hatte sich bis ĂŒber die Revolution hinaus er- halten und auch bewĂ€hrt. ;


Literatur:[Bearbeiten]

  • Memorabilia Tigurina 1841
  • Hist.Biogr.Lexikon der Schweiz 1931
  • Ing.A.HĂ€rry, Die hist. Entwicklung der Schweiz.Verkehrswege Alb. Hauser: Wirtschaftsgeschichte der Gemeinde WĂ€denswil.