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* Wertbriefe nach '''Deutschland''', '''Portugal''', '''Dänemark''' waren erst ab 1.4.1879 erlaubt.
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* Wertbriefe nach '''Deutschland''' waren erst ab 1.4.1879 erlaubt.
  
 
Diese Werth- Chargebriefe mussten unter festen Umschlag gelegt werden und mit wenigstens 5 Siegeln verschlossen sein. Reklamationen wegen Verlust oder Spoliation (Beweisvereitelung) werden nur innert 6 Monaten vom Datum des Gegenstandes an berücksichtigt.  
 
Diese Werth- Chargebriefe mussten unter festen Umschlag gelegt werden und mit wenigstens 5 Siegeln verschlossen sein. Reklamationen wegen Verlust oder Spoliation (Beweisvereitelung) werden nur innert 6 Monaten vom Datum des Gegenstandes an berücksichtigt.  
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