Kantonalmarken
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Kantonalmarken
Bis zum 1 1.1849 lag in der Schweiz der Postdienst in Händen der einzelnen Kantone. Von diesen verausgabten drei (Basel, Genf, Zürich) eigene Marken, die in der Sammlersprache einen besoderen Namen (Kanonalmarken) erhalten haben. Die nach Auflösung der Kantonalposten gegründete schweizerische Bunderspost begann mit der Markenausgabe im Oktober 1849. Verschiedene dieser Marken sind durch Eigennamen gleichfalls zu feststehenden Begriffen geworden, wie Waadt, Winterthur, Neuenburg. Diese Marken werden heute als Übergangsmarken bezeichnet.
Zu den Kantoals und Bundesmarken zählen wir heute die folgenden Briefmarken aus den Jahren 1843 -1852
Kanton Zürich 1843
Ermutigt durch die guten Erfahrungen in England („Penny Black“, 6. Mai 1840) mit der Vorausbezahlung des Briefportos und der damit verbundenen Einführung der Briefmarke, führte die kantonale Postverwaltung von Zürich am 1. März 1843 die erste Briefmarke der Schweiz ein. Man erhoffte sich durch die Vorausbezahlung des Portos eine Zunahme des Briefverkehrs, sowie einen kleineren Verwaltungsaufwand und legte mit der Einführung der Marken auch neue, günstigere Brieftaxen fest: 4 Rappen als Lokaltaxe und 6 Rappen als Kantonaltaxe. Für schwere Briefe mussten entsprechend zusätzliche Marken aufgeklebt werden. So wurden die vermutlich vom Zürcher Lithographen Esslinger (Druckproben vorhanden) gestalteten „Zürich 4 und 6 Rappen“ in Steindruck von der Fa. Orell Füssli+Co in 100-er Bogen gedruckt. Dabei werden 5 Urtypen unterschieden(Jede Marke wurde fünf mal in Form eines Waagrechten 5er Strreifens gezeichnet, somit ergab dies der Urstein), welche 20mal auf den Druckstein übertragen wurden. Die erste Ausgabe von 1843 weist einen senkrechten Sicherheits-Unterdruck auf. 1846 wurde eine 2. Auflage mit waagrechtem und ca. 1847 vermutlich eine 3. Auflage ohne Unterdruck in Umlauf gebracht. 1862 erfolgte ein amtlicher Nachdruck in einer kleinen Auflage zu Dokumentationszwecken. Diese sind auf weissem Papier ohne Unterdrucklinien mit dem originalen Druckstein gedruckt worden, welche sich aber in schlechtem Zustand befanden.
Breifmarken, Klassische Philatelie, Stamps, Kantonal Marken, Basler Taube, Raritäten |}
Zürich 4 Rappen
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Zürich 6 Rappen
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Kanton Genf 1843
Am 30. September 1843 gab Genf auf Initiative von Professor De Candolle mit der sogenannten "Doppelgenf" ebenfalls eine Postmarke heraus. Entworfen und im Steindruck hergestellt wurden die 5+5 Centimes-Marken beim Lithographen Schmidt. Eine ganze Doppelgenf konnte als Kantonsporto, eine halbe Doppelgenf als Ortsporto verwendet werden. Den Erfolg, den England und Zürich mit der Einführung der Vorausbezahlung des Portos vorweisen konnten, stellte sich in Genf nicht ein. Die Genfer Bevölkerung sah es für den Briefempfänger als beleidigend an, Briefe "franco" zu versenden. Deshalb gelangten die Marken nicht im gewünschten Masse zur Verwendung. Um das Publikum für die Vorausbezahlung des Portos zu gewinnen, wurden ab dem 1. März 1844 die Briefmarken vergünstigt abgegeben, wogegen das Porto für unfrankierte Briefe unverändert auf 5 Centimes bzw. 10 Centimes blieb.
Doppelgenf
Doppelgenf
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kleiner AdlerAls weiteres Entgegenkommen wurde das Briefporto auf den 1. April 1845 im ganzen Kanton einheitlich auf 5 Centimes herabgesetzt, was die Herstellung neuer Briefmarken notwendig machte. So wurde am 1. April 1845 eine neue Briefmarke ausgegeben, der so genannte „kleine Adler“. Die einzelnen Briefmarken waren auf dem Druckstein so eng aneinandergereiht, dass diese nur mit Mühe aus dem Bogen geschnitten werden konnten, ohne die Nachbarmarke zu verletzen.
Eine Ansicht der derzeit bekannten Frankaturen der Baslertaube Marken der Übergangsperiode 1849 - 1851Mit der Schaffung der Schweizerischen Bundesverfassung 1848 und dem damit verbundenen Übergang vom Staatenbund zum Bundesstaat wurden die kantonalen Postverwaltungen auf den 1. Januar 1849 vom Bundesstaat übernommen. Mit dem Gesetz von 8. Juni 1849 erhielten die neu geschaffenen Kreispostdirektionen die Bewilligung bis zur Einführung Eidgenössischer Briefmarken in der Übergangszeit für "volkreiche Ortschaften in denen ein bedeutender Briefwechsel stattfindet" eigene Briefmarken herauszugeben. So nutzten Genf und Zürich die Möglichkeit zur Herausgabe von Marken nach ermässigter Lokaltaxe für grössere Ortschaften. Genf: Die in Genf am 22. Oktober 1849 verausgabten Übergangsmarken waren im I. Postbezirk gültig, welcher Stadt und Kanton Genf, sowie den waadtländischen Kreis Nyon umfasste. Die Ziffer 4 (Centimes) der so genannten „Waadt 4“ wurde nach nur 4 Monaten wechselkursbedingt auf den Drucksteinen durch die Ziffer 5 ersetzt. Ausgabetag der „Waadt 5“ ist der 22. Januar 1850. Weshalb Genf am 9. August 1851 nochmals eine Briefmarke für die Lokaltaxe verausgabte ist unklar. Zumal bereits seit einem Jahr die eidgenössischen Marken für die Lokaltaxe in Umlauf waren. So muss die "Neuenburg" als Äquivalent des Kantons Genf (Postkreis I) zu den Marken der eidgenössischen Lokalpostmarken angesehen werden, welche vermutlich bei der Genfer Bevölkerung keinen Gefallen fanden. Zürich: Zürich gab im Februar 1850 ebenfalls eine Briefmarke nach ermässigter Lokaltaxe für grössere Ortschaften im VIII. Postbezirk heraus. Dieser umfasste damals die Kantone Zürich, Thurgau, Schaffhausen und Zug. Einzelheiten über die im Buchdruck hergestellten Briefmarke sind nicht überliefert. Ebenso ist unklar, weshalb in Sammlerkreisen diese Briefmarke "Winterthur" genannt wird. Eigenartigerweise wurde diese Marke wenig für das ermässigte Lokalporto verwendet, sondern öfter als Paar für die Kantonaltaxe eingesetzt. Die Kantonalmarken, wie auch die Übergangsmarken behielten ihre Gültigkeit bis zum 30. September 1854,
also 15 Tage nach Einführung der Sitzenden Helvetia ungezähnt (Strubel).
Waadt
Waadt 4 (1849) Waadt 5 (1849) Neuenburg (1851)Winterthur (1850) Die Kantonalmarken, wie auch die Übergangsmarken behielten ihre Gültigkeit bis zum 30. September 1854,
also bis zur Einführung der Sitzenden Helvetia ungezähnt (Strubel). Die Auflagezahlen der Schweizer Kantonalmarken:
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